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Seqlense EUR-Lex

2007/184/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. März 2007 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 71-1: 2005 Sicherheit von Spielzeug — Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften hinsichtlich der technischen Anforderungen, die nach der Richtlinie 88/378/EWG des Rates über die Sicherheit von Spielzeug an halbkugelförmige Spielzeuge zu stellen sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1256) (Text von Bedeutung für den EWR )

CELEX
32007D0184
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-03-23
In force since
2007-03-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Tassen-, schalen- oder halbeiförmige zum Trinken vorgesehene Spielzeuge mit annähernd kreisrunden, ovalen oder elliptischen Öffnungen sind vom Geltungsbereich der Norm EN 71-1:2005 ausgenommen. Bei ihnen besteht jedoch dieselbe Gefahr des Erstickens wie bei Spielzeugen, die unter die Norm fallen. Daher beauftragt die Kommission das zuständige Europäische Komitee für Normung mit der Überarbeitung dieser Norm.

Article 2

Die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 71-1:2005 „Sicherheit von Spielzeug — Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften“ im Amtsblatt der Europäischen Union wird mit folgendem Hinweis versehen: „Tassen-, schalen- oder halbeiförmige zum Trinken vorgesehene Spielzeuge mit annähernd kreisrunden, ovalen oder elliptischen Öffnungen, wie Tassen von Spielzeug-Teeservices, können die Gesundheit von Kindern gefährden. Da diese Spielzeuge nicht unter die Norm fallen, muss für sie eine EG-Baumusterbescheinigung vorliegen; ferner muss ihre Übereinstimmung mit dem zugelassenen Muster durch Anbringung des CE-Kennzeichens bescheinigt werden.“

Article 3

Die von den Mitgliedstaaten nach Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 88/378/EWG zu veröffentlichenden Fundstellen einzelstaatlicher Normen, in die die Norm EN 71-1:2005 „Sicherheit von Spielzeug — Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften“ umgesetzt ist, werden mit dem in Artikel 2 dieser Entscheidung wiedergegebenen Hinweis versehen.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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