2007/318/EG: Beschluss des Rates vom 23. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
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Article 1
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.
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