2007/325/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. April 2007 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2006 finanzierten Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1893)
Text
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Article 1
Unbeschadet des Artikels 2 sind in Anhang I und Anhang II die Beträge aufgeführt, die im Rahmen der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei gemäß der vorliegenden Entscheidung von den einzelnen Mitgliedstaaten wieder einzuziehen bzw. ihnen auszuzahlen sind.
Article 2
Für das Haushaltsjahr 2006 werden die Rechnungen der in Anhang III genannten Zahlstellen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei von dieser Entscheidung ausgeschlossen und Gegenstand einer späteren Rechnungsabschlussentscheidung sein.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei gerichtet.
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