2007/343/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 2007 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von mit Phytosterinen/Phytostanolen angereichertem Öl als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 2073)
Text
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Article 1
Mit Phytosterinen/Phytostanolen angereichertes Öl gemäß Anhang I darf in der Gemeinschaft als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Lebensmitteln gemäß Anhang II in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Die Erzeugnisse, die die neuartige Lebensmittelzutat enthalten, sind in einer Form anzubieten, in der sie leicht in Portionen aufgeteilt werden können, die höchstens 3 g (bei einer Portion/Tag) oder höchstens 1 g (bei drei Portionen/Tag) an zugesetzten Phytosterinen/Phytostanolen enthalten. Die Menge an Phytosterinen/Phytostanolen in einem Behälter mit Getränken beträgt höchstens 3 g. Gewürzsoßen und Salatsoßen einschließlich Mayonnaise sind in Einzelportionen abzupacken.
Article 3
Diese Entscheidung ist gerichtet an Enzymotec, 5 Hataasi ST, Ramat Gabriel Industrial Park, Migdal HaEmeq, Israel 23 106.
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