2007/360/EG: Beschluss des Rates vom 29. Mai 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form Vereinbarter Niederschriften gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Änderung von Zugeständnissen bei Geflügelfleisch
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Article 1
Die Abkommen in Form Vereinbarter Niederschriften gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Änderung von Zugeständnissen bei Geflügelfleischerzeugnissen werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut der Abkommen ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die zur Durchführung dieses Beschlusses notwendigen Maßnahmen werden von der Kommission nach den in Artikel 3 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen.
Article 3
1 Die Kommission wird vom Verwaltungsausschuss für Geflügelfleisch und Eier unterstützt.
2 Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates. Der in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vorgesehene Zeitraum wird auf einen Monat festgesetzt.
Article 4
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen .
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