2007/387/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Dichlorvos in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 2338) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Dichlorvos wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die Dichlorvos enthalten, bis 6. Dezember 2007 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen von Dichlorvos enthaltenden Pflanzenschutzmitteln gewährt oder erneuert werden.
Article 3
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG eingeräumte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 6. Dezember 2008.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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