2007/482/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 2007 zur Durchführung der Richtlinie 72/166/EWG des Rates in Bezug auf die Kontrolle der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3291) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Vom 1. August 2007 an verzichten die Mitgliedstaaten auf eine Kontrolle der Haftpflichtversicherung bei Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort im Gebiet von Bulgarien oder Rumänien haben und unter Nachtrag Nr. 3 vom 8. März 2007 zu dem multilateralen Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderer assoziierter Staaten fallen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die zur Durchführung dieser Entscheidung getroffenen Maßnahmen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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