2007/504/EG: Entscheidung des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008
Text
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Article 1
Malta erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung. Die Ausnahmeregelung für Malta gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Article 3
Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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