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Seqlense EUR-Lex

2007/532/EG: Beschluss des Rates vom 23. Juli 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Mai 2010

CELEX
32007D0532
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2007-07-23
In force since
2007-07-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Mai 2010 wird hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Das Abkommen gilt vorläufig mit Wirkung vom 1. Juni 2006.

Article 3

Die in dem Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Fischereikategorie Schiffstyp Mitgliedstaat Zahl der Lizenzen oder Quote Thunfischfang Thunfischwadenfänger/Froster Spanien 13 Frankreich 12 Thunfischfang Oberflächen-Langleinenfischer Spanien 13 Portugal 5 Schöpfen die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die in dem Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission auch Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Article 4

Die Mitgliedstaaten, deren Schiffe im Rahmen des Abkommens in Form eines Briefwechsels Fischfang betreiben, teilen der Kommission nach den in der Verordnung (EG) Nr. 500/2001 der Kommission vom 14. März 2001 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates für die Überwachung der Fänge von Gemeinschaftsschiffen in Drittlandgewässern und auf Hoher See ( 1 ) vorgesehenen Modalitäten die Mengen mit, die aus den einzelnen Beständen in der santomeeischen Fischereizone gefangen wurden.

Article 5

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Relations

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