2007/593/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. August 2007 über die Zuweisung zusätzlicher Tage auf See an Irland und das Vereinigte Königreich für ein Pilotprojekt zur verstärkten Datenerhebung nach Anhang IIA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3983)
Text
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Article 1
Für Fischerei¬fahrzeuge unter der Flagge Irlands bzw. des Vereinigten Königreichs, die an dem am 30. April 2007 vorgelegten Pilotprojekt zur verstärkten Datenerhebung beteiligt sind, wird die in Anhang IIA Tabelle I der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 festgesetzte Höchstzahl Tage auf See in dem Gebiet nach Nummer 2.1 Buchstabe c desselben Anhangs angehoben a) um 6 Tage für Schiffe, die Fanggerät nach Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffer iv und v des genannten Anhangs mitführen; b) um 12 Tage für Schiffe, die Fanggerät nach Nummer 4.1 Buchstabe a, ausgenommen Fanggerät nach Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffer iv und v des genannten Anhangs, mitführen.
Article 2
1 Sieben Tage nach Veröffentlichung dieser Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union legen Irland und das Vereinigte Königreich der Kommission eine erschöpfende Liste der Fischereifahrzeuge vor, die für die Teilnahme an dem Pilotprojekt zur verstärkten Datenerhebung ausgewählt wurden.
2 Zusätzliche Tage nach Artikel 1 werden nur Fischereifahrzeugen zugewiesen, die für das Pilotprojekt ausgewählt wurden und bis zu seinem Abschluss daran teilnehmen.
Article 3
Zwei Monate nach Abschluss des Pilotprojekts zur verstärkten Datenerhebung legen Irland und das Vereinigte Königreich der Kommission einen Bericht über die Ergebnisse des Projekts vor.
Article 4
Diese Entscheidung ist an Irland und an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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