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Seqlense EUR-Lex

2007/609/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. September 2007 zur Festlegung der für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft in Betracht kommenden Maßnahmen im Rahmen der Programme zur Bekämpfung der Schadorganismen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in den französischen überseeischen Departements sowie auf den Azoren und Madeira (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 4140)

CELEX
32007D0609
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-09-10
In force since
2007-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Maßnahmen der Programme zur Bekämpfung von Schadorganismen in den französischen überseeischen Departements sowie auf den Azoren und Madeira, die gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft in Betracht kommen, sind im Anhang zu dieser Entscheidung festgelegt. Diese Maßnahmen gelten für alle Programme zur Bekämpfung von Schadorganismen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2000/29/EG oder für Teile davon.

Article 2

Die Entscheidung 93/522/EWG wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Entscheidung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Entscheidung.

Article 3

Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Französische Republik und an die Portugiesische Republik gerichtet.

Relations

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