2007/747/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. November 2007 zur Anerkennung von Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und zur Aufhebung der Entscheidung 97/264/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5291) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Für die Zwecke von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 erkennt die Kommission die folgenden Normen und Akkreditierungsanforderungen für die Zertifizierungsstellen an: 1. im österreichischen Recht: Umweltmanagementgesetz (UMG BGBl.I Nr. 96/2001) in der für Umweltgutachterorganisationen und Umwelteinzelgutachter geltenden Fassung; 2. im deutschen Recht: Leitlinien für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Umweltmanagementsysteme und entsprechende Zertifizierungsverfahren; im September 1996 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und vom Bundesministerium für Wirtschaft veröffentlicht und von dem gemäß Artikel 21 des Umweltauditgesetzes eingesetzten Umweltgutachterausschuss bestätigt; 3. Zulassungsanforderungen auf der Grundlage der entsprechenden Leitlinien, die von der European co-operation for Accreditation (EA) bestätigt und öffentlich zugänglich gemacht wurden, für ISO-14001:2004-Zertifizierungsstellen, die nach einer der folgenden Normen akkreditiert sind: a) ISO/IEC 17021:2006 (Konformitätsbewertung — Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren); b) ISO/IEC Guide 66:1999 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Umweltmanagementsysteme (UMS) begutachten und zertifizieren/registrieren) bis 15. September 2008.
Article 2
Die Entscheidung 97/264/EG wird aufgehoben.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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