2007/810/EG: Beschluss des Rates vom 19. November 2007 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino zur Einbeziehung der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union
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Article 1
Das Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino zur Einbeziehung der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Der Präsident des Rates übermittelt die in Artikel 4 des Protokolls vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten.
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