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Seqlense EUR-Lex

Gemeinsamer Standpunkt 2007/338/GASP des Rates vom 14. Mai 2007 zur Verlängerung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Usbekistan

CELEX
32007E0338
Document type
COMPOS
Sector
Legislation
Date of document
2007-05-14
In force since
2007-05-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Artikel 3 des Gemeinsamen Standpunkts 2005/792/GASP genannten Maßnahmen werden um einen Zeitraum von 6 Monaten verlängert. Sie gelten für die im Anhang des vorliegenden Gemeinsamen Standpunkts aufgeführten Personen, die für die unterschiedslose und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt in Andijan sowie für die Behinderung einer unabhängigen Untersuchung unmittelbar verantwortlich sind.

Article 2

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

Article 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Article 4

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

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