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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie 2007/49/EG der Kommission vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32007L0049
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2007-07-26
In force since
2007-08-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Anhänge I und II der Richtlinie 2003/91/EG erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Richtlinie.

Article 2

Für Prüfungen, die vor dem 1. November 2007 begonnen wurden, können die Mitgliedstaaten die Fassung der Richtlinie 2003/91/EG anwenden, die vor der Änderung durch die vorliegende Richtlinie gegolten hat.

Article 3

Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Oktober 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit und fügen eine Entsprechungstabelle dieser Rechtsvorschriften und der vorliegenden Richtlinie bei. Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab 1. November 2007 an. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

Article 4

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 5

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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