Richtlinie 2007/72/EG der Kommission vom 13. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 66/401/EWG des Rates hinsichtlich der Aufnahme der Art Galega orientalis Lam. (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 66/401/EWG wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe A Unterbuchstabe b wird zwischen der Überschrift „Leguminosae Hülsenfrüchte“ und „Hedysarum coronarium L. Spanische Esparsette“ folgender Eintrag eingefügt: „Galega orientalis Lam. Geißraute“. 2. In Artikel 3 Absatz 1 wird zwischen „Festuca rubra L. x Festulolium“ und „Lolium multiflorum Lam.“ folgender Eintrag eingefügt: „Galega orientalis Lam. Geißraute“. 3. Die Anhänge II und III werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Article 2 Umsetzung
Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie spätestens am 31. Dezember 2008 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit und fügen eine Entsprechungstabelle dieser Rechtsvorschriften und der vorliegenden Richtlinie bei. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
Article 3
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
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