Verordnung (EG) Nr. 332/2007 der Kommission vom 27. März 2007 über die technischen Einzelheiten der Datenübermittlung der Statistiken über den Eisenbahnverkehr (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Das technische Format für die Übermittlung der Daten an Eurostat ist im Anhang festgelegt. Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten ab dem Bezugsjahr 2007.
Article 2
Die gemäß dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten werden in elektronischer Form von einer Organisation, die von den zuständigen nationalen Behörden bestimmt wird, an die zentrale Dateneingangsstelle von Eurostat übermittelt. Bei der Übermittlung wird ein geeigneter, von Eurostat angegebener Austauschstandard angewendet.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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