Verordnung (EG) Nr. 497/2007 der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Zulassung von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 (Safizym X) als Futtermittelzusatzstoff (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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