Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2007 des Rates vom 18. Juni 2007 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wird der Berichtigungskoeffizient, der gemäß Artikel 64 des Statuts auf die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten mit dienstlicher Verwendung in dem nachstehend aufgeführten Land angewandt wird, wie folgt festgesetzt: Estland 83,4.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions