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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 1520/2007 der Kommission vom 19. Dezember 2007 zur Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in der Tierernährung auf unbegrenzte Zeit (Text von Bedeutung für den EWR )

CELEX
32007R1520
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2007-12-19
In force since
2008-01-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Anhang I genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für unbegrenzte Zeit zugelassen.

Article 2

Die in Anhang II genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für unbegrenzte Zeit zugelassen.

Article 3

Die in Anhang III genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für unbegrenzte Zeit zugelassen.

Article 4

Die in Anhang IV genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für unbegrenzte Zeit zugelassen.

Article 5

Die in Anhang V genannte Zubereitung der Gruppe „Enzyme“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für unbegrenzte Zeit zugelassen.

Article 6

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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