2008/67/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Januar 2008 zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die 2003 im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Deutschland entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 144)
Text
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Article 1
Die gemäß der Entscheidung 2004/51/EG gewährte Finanzhilfe der Gemeinschaft für die 2003 zur Tilgung der Aviären Influenza in Deutschland entstandenen Kosten wird auf insgesamt 239196,53 EUR festgesetzt. Da gemäß der Entscheidung 2004/51/EG bereits eine erste Vorauszahlung von 135000 EUR geleistet wurde, wird der Rest der Finanzhilfe der Gemeinschaft auf 104196,53 EUR festgesetzt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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