2008/145/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. September 2007 über die von Polen geplante Staatliche Beihilfe C 54/2006 (ex N 276/2006) zugunsten von Bison Bial SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 4145) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die von Polen angemeldeten staatlichen Beihilfemaßnahmen zugunsten von Bison Bial in Höhe von 31,43 Mio. PLN sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, sofern die in Artikel 2 genannten Verpflichtungen und Bedingungen erfüllt werden.
Article 2
1 Der Umstrukturierungszeitraum wird bis Ende 2010 verlängert und der Umstrukturierungsplan in Gänze durchgeführt.
2 Das Grundstück in der Ulica […] wird bis Ende 2010 verkauft.
3 Investitionen in Höhe von mindestens 41,61 Mio. PLN werden bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums, d. h. bis Ende 2010, vorgenommen.
4 Der Produktionsbetrieb in […] wird bis Ende 2009 an einen von BB unabhängigen Käufer verkauft. Die polnischen Behörden stellen sicher, dass die Geschäftstätigkeit des Produktionsbetriebs in […] bis zum Verkauf ordnungsgemäß fortgeführt wird, der Produktionsbetrieb mit den notwendigen Mitteln für eine normale Entwicklung versehen wird und der Begünstigte keine Maßnahmen ergreift, die dessen Wert vorsätzlich verringern, z. B. durch die Übertragung von immateriellen Anlagegütern, Beschäftigten, Kunden oder Verkaufskapazitäten an andere Betriebe des Unternehmens Bison Bial.
Article 3
Die polnischen Behörden legen halbjährlich Fortschrittsberichte über den Umstrukturierungsprozess vor.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.
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