2008/208/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 2007 über die staatliche Beihilfe C 30/2006 (ex N 367/05 und N 623/05), die Italien als Änderung einer bestehenden Regelung zur Verbrauchsteuerermäßigung für Biokraftstoffe gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5091) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Maßnahme, die Italien in Höhe von 73 Millionen Euro jährlich aufgrund von Artikel 1 Unterabsatz 520 des Gesetzes Nr. 311 vom 30. Dezember durchführen will und die in der Änderung einer die Ermäßigung der Verbrauchsteuer auf Biokraftstoffe geltenden Regelung, die bis zum 31. Dezember 2007 verlängert werden soll, besteht, ist mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Die Durchführung dieser Maßnahme wird daher genehmigt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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