2008/267/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anwendung von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 wird aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union ein Betrag von 162387985 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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