2008/364/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. April 2008 über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Litauen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1595)
Text
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Article 1
Folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern werden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 in Litauen zugelassen: 1. das Gerät Fat-O-Meat’er (FOM) und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 1 des Anhangs aufgeführt sind; 2. das Gerät Hennessy Grading Probe (HGP 7) und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 2 des Anhangs beschrieben sind; 3. das Gerät IM-03 und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 3 des Anhangs aufgeführt sind; 4. das Zwei-Punkte-Messverfahren (ZP) unter Verwendung einer Lehre und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 4 des Anhangs aufgeführt sind. Das manuelle Einstufungsverfahren (ZP) darf nur in Schlachthäusern angewendet werden, in denen pro Woche höchstens 200 Schweine geschlachtet werden.
Article 2
Änderungen der Geräte und Schätzverfahren sind nicht zulässig.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Republik Litauen gerichtet.
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