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Seqlense EUR-Lex

2008/395/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1710)

CELEX
32008D0395
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2008-04-30
In force since
2008-04-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Unbeschadet des Artikels 2 werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierte Maßnahmen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums für das Haushaltsjahr 2007 abgeschlossen. In Anhang I und Anhang II sind die Beträge aufgeführt, die im Rahmen der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei gemäß der vorliegenden Entscheidung von den einzelnen Mitgliedstaaten wieder einzuziehen bzw. ihnen auszuzahlen sind.

Article 2

Für das Haushaltsjahr 2007 werden die Rechnungen der in Anhang III genannten Zahlstellen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei von dieser Entscheidung ausgeschlossen und Gegenstand einer späteren Rechnungsabschlussentscheidung sein.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik gerichtet.

Relations

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