2008/415/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Mai 2008 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der aviären Influenza im Vereinigten Königreich im Jahr 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2169)
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Article 1 Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft für das Vereinigte Königreich
1 Dem Vereinigte Königreich kann eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Kosten gewährt werden, die diesem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit den in Artikel 3a Absatz 2 der Entscheidung 90/424/EWG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der aviären Influenza im Jahr 2007 entstanden sind.
2 Für die Zwecke dieser Entscheidung sind die Artikel 2 bis 5, die Artikel 7 und 8 und Artikel 9 Absätze 2, 3 und 4 sowie Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 entsprechend anzuwenden.
Article 2 Adressat
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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