2008/559/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 2008 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Allanblackia-Saatöl als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3081)
Text
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Article 1
Raffiniertes Allanblackia-Saatöl darf gemäß den Spezifikationen im Anhang als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in gelben Streichfetten und Brotaufstrichen auf Sahnebasis in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Die Bezeichnung der mit dieser Entscheidung zugelassenen neuartigen Lebensmittelzutat, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels, das diese Zutat enthält, anzugeben ist, lautet „Allanblackia-Saatöl“.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Unilever Deutschland GmbH, Dammtorwall 15, D-20355 Hamburg, gerichtet.
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