2008/623/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2008 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit in Estland im Jahre 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3723)
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Article 1 Gemeinschaftliche Finanzhilfe für Estland
Estland kann gemäß Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung 90/424/EWG eine gemeinschaftliche Finanzhilfe für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit im Jahre 2007 entstandenen Kosten gewährt werden.
Article 2 Adressat
Diese Entscheidung ist an die Republik Estland gerichtet.
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