2008/681/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 2008 über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3854) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die im Anhang dieser Entscheidung aufgeführten Wirkstoff/Produktart-Kombinationen sollten nicht in die Anhänge I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen werden.
Article 2
Für die Zwecke von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 gilt diese Entscheidung ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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