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Seqlense EUR-Lex

2008/708/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 2007 über die staatliche Beihilfe C 34/06 (ex N 29/05 und ex CP 13/04), die die Bundesrepublik Deutschland für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Nordrhein-Westfalen gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5109) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32008D0708
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-10-23
In force since
2008-09-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland privaten Rundfunkanbietern im Rahmen der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Richtlinie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von digitalem terrestrischem Fernsehen als Maßnahme und Projekt für neuartige Rundfunksübertragungstechniken gem. § 88 Abs. 3 S. 5 und 6 LMG NRW vom 19. November 2004 gewähren will und die mit Schreiben vom 13. Januar 2005 bei der Kommission angemeldet wurde, ist nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Aus diesen Gründen darf die Beihilfe nicht gewährt werden.

Article 2

Die Bundesrepublik Deutschland unterrichtet die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

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