2008/768/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. September 2008 über die Nichtaufnahme von Beauveria brongniartii und Kaliumpermanganat in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 5106) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die in Anhang I dieser Entscheidung aufgeführten Wirkstoffe werden nicht als Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die in Anhang I genannten Wirkstoffe enthalten, bis zum 30. März 2009 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die diese Wirkstoffe enthalten, erteilt oder erneuert werden.
Article 3
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG eingeräumte Frist muss so kurz wie möglich sein und darf den 30. März 2010 nicht überschreiten.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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