2008/831/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 2008 zur Festsetzung einer neuen Frist für die Einreichung von Unterlagen für bestimmte im Rahmen des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG zu untersuchende Wirkstoffe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 6266) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die neue Frist für die Einreichung der Unterlagen für die im Anhang aufgeführten Wirkstoffe und Produktarten ist der 1. Dezember 2009.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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