2008/871/EG: Beschluss des Rates vom 20. Oktober 2008 zur Genehmigung des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Espooer UN/ECE-Übereinkommen von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen im Namen der Europäischen Gemeinschaft
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Article 1
1 (1) Das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Espooer Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SUP-Protokoll) wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.
2 (2) Der Wortlaut des SUP-Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
1 (1) Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde für das SUP-Protokoll beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer gemäß Artikel 22 jenes Protokolls zu hinterlegen.
2 (2) Gleichzeitig hinterlegt (hinterlegen) die zuständige(n) Person(en) die im Anhang dieses Beschlusses wiedergegebene Zuständigkeitserklärung gemäß Artikel 23 Absatz 5 des SUP-Protokolls.
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