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Seqlense EUR-Lex

2008/902/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. November 2008 über die Nichtaufnahme von Napropamid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Stoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 6281) ((Text von Bedeutung für den EWR))

CELEX
32008D0902
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2008-11-07
In force since
2008-11-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Napropamid wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.

Article 2

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen von Napropamid enthaltenden Pflanzenschutzmitteln bis 7. Mai 2009 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen von Napropamid enthaltenden Pflanzenschutzmitteln gewährt oder erneuert werden.

Article 3

Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG eingeräumte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 7. Mai 2010.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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