2008/987/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 2008 über die Zuweisung zusätzlicher Tage auf See in den Untergebieten 25 und 26 der Ostsee an Lettland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8217)
Text
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Article 1
Die Höchstanzahl Tage pro Jahr gemäß Anhang II Nummer 1.1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1404/2007, an denen sich ein lettisches Fischereifahrzeug außerhalb des Hafens in den Untergebieten 25 und 26 der Ostsee aufhalten darf, wird um vier zusätzliche Tage erhöht. Diese Entscheidung gilt für Fischereifahrzeuge mit Schleppnetzen, Snurrewaden oder ähnlichen Fanggeräten mit einer Maschenöffnung von 90 mm oder mehr, mit Kiemen-, Verwickel- oder Spiegelnetzen mit einer Maschenöffnung von 90 mm oder mehr, mit Grundleinen, Langleinen mit Ausnahme von treibenden Langleinen, Handleinen und Reißangeln an Bord.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Lettland gerichtet.
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