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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 466/2008 der Kommission vom 28. Mai 2008 über Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter vorrangig zu prüfender Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32008R0466
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2008-05-28
In force since
2008-05-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Hersteller bzw. Importeure der im Anhang aufgeführten Stoffe, die gemäß den Artikeln 3, 4, 7 und 9 der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 Angaben übermittelt haben, legen die im Anhang genannten Informationen vor, führen die dort genannten Tests durch und übermitteln die Ergebnisse den betreffenden Berichterstattern. Die Versuche werden gemäß den von den Berichterstattern angegebenen Protokollen durchgeführt. Die Ergebnisse sind innerhalb der im Anhang festgelegten Fristen vorzulegen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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