Verordnung (EG) Nr. 821/2008 der Kommission vom 18. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 des Rates hinsichtlich der Eröffnung eines Zollkontingents für Bananen mit Ursprung in Mexiko
Text
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Article 1
„(5b Der Zollsatz für die Waren des KN-Codes 08030019 wird im Rahmen des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.1834 im Anhang dieser Verordnung auf 70 EUR/Tonne festgesetzt.“;
„(6 Mit Ausnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1834, 09.1854, 09.1873 und 09.1899 werden die im Anhang dieser Verordnung genannten Zollkontingente jedes Jahr für einen Zeitraum von zwölf Monaten vom 1. Juli bis zum 30. Juni eröffnet. Diese Kontingente werden erstmals am 1. Juli 2000 eröffnet. Das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.1834 wird vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres eröffnet. Für das Jahr 2008 gilt dieses Kontingent ab dem 29. Juli 2008. Das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.1873 wird vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2004 und danach vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres eröffnet, solange das Kontingent anwendbar bleibt.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 29. Juli 2008.
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