2009/47/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2008 über die Nichtanwendung von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf die Stromerzeugung in der Tschechischen Republik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8569) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG findet keine Anwendung auf die Stromerzeugung in der Tschechischen Republik. Für die Vergabe von Aufträgen, die die Ausübung solcher Tätigkeiten in der Tschechischen Republik ermöglichen sollen, gilt folglich weiterhin die Richtlinie 2004/17/EG.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet.
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