2009/87/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Januar 2009 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Estland, den Niederlanden und Portugal für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 414)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der estnischen Zahlstelle „PRIA“, der niederländischen Zahlstelle „Dienst Regelingen“ und der portugiesischen Zahlstelle „INGA“ über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben werden mit der vorliegenden Entscheidung abgeschlossen. Die Beträge, die von den Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Entscheidung wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Estland, das Königreich der Niederlande und die Portugiesische Republik gerichtet.
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