2009/240/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. März 2009 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, gemäß der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 1327)
Text
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Article 1
Die im Anhang dieser Entscheidung genannten Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die in diesem Anhang aufgeführten Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen. Diese Ausnahmen sind nichtdiskriminierend anzuwenden.
Article 2
Anhang I Abschnitt I.3, Anhang II Abschnitt II.3 und Anhang III Abschnitt III.3 der Richtlinie 2008/68/EG werden gemäß dem Anhang dieser Entscheidung geändert.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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