Beschluss 2009/293/GASP des Rates vom 26. Februar 2009 über den Briefwechsel zwischen der Europäischen Union und der Regierung Kenias über die Bedingungen und Modalitäten für die Übergabe von Personen, die seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden und von den EU-geführten Seestreitkräften (EUNAVFOR) in Haft genommen wurden, und von im Besitz der EUNAVFOR befindlichen beschlagnahmten Gütern durch die EUNAVFOR an Kenia und für ihre Behandlung nach einer solchen Übergabe
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Article 1
Der Briefwechsel zwischen der Europäischen Union und der Regierung Kenias über die Bedingungen und Modalitäten für die Übergabe von Personen, die seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden und von den EUNAVFOR in Haft genommen wurden, und von im Besitz der EUNAVFOR befindlichen beschlagnahmten Gütern durch die EUNAVFOR an Kenia und für ihre Behandlung nach einer solchen Übergabe wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das betreffende Schreiben rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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