2009/326/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, um den Betrag von 11785377 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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