2009/358/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. April 2009 über die Harmonisierung und die regelmäßige Übermittlung von Informationen sowie über den Fragebogen gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a bzw. Artikel 18 der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 3011)
Text
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Article 1
Die in den gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2006/21/EG erteilten Genehmigungen enthaltenen Informationen, die den statistischen Ämtern der Gemeinschaft auf Verlangen zur Verfügung zu stellen sind, sind in Anhang I aufgeführt.
Article 2
Sollte in einem Mitgliedstaat eines oder mehrere der in Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 12 Absatz 6 der Richtlinie 2006/21/EG genannten Ereignisse eintreten, so übermittelt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission jährlich zu jedem Ereignis die in Anhang II aufgeführten Informationen. Die Informationen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des folgenden Jahres und werden der Kommission bis spätestens 1. Juli desselben Jahres übermittelt.
Article 3
Die Mitgliedstaaten verwenden für den in Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2006/21/EG genannten Bericht über die Umsetzung der Richtlinie den Fragebogen in Anhang III.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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