2009/373/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. April 2009 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2008 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 3219)
Text
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Article 1
Mit Ausnahme der Zahlstellen, auf die in Artikel 2 Bezug genommen wird, werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2008 finanzierten Ausgaben mit der vorliegenden Entscheidung abgeschlossen. Die Beträge, die von den Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Entscheidung für jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 33 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind in Anhang I ausgewiesen.
Article 2
Die Rechnungen der in Anhang II genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom ELER im Haushaltsjahr 2008 für die einzelnen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums finanzierten Ausgaben werden von dieser Entscheidung abgetrennt und sind Gegenstand einer späteren Rechnungsabschlussentscheidung.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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