2009/433/EG: Beschluss des Rates vom 5. Mai 2009 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu der Regelung Nr. 61 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Nutzfahrzeuge hinsichtlich der außen vorstehenden Teile vor der Führerhausrückwand
Text
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Article 1
1 Die Europäische Gemeinschaft tritt der Regelung Nr. 61 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Genehmigung von Nutzfahrzeugen hinsichtlich der außen vorstehenden Teile vor der Führerhausrückwand bei.
2 Der Wortlaut der Regelung ist diesem Beschluss beigefügt .
Article 2
Gemäß den Artikeln 35 und 36 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge wird die Gleichwertigkeit der Anforderungen der Regelung Nr. 61 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und der Anforderungen der Richtlinie 92/114/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 über die vorstehenden Außenkanten vor der Führerhausrückwand von Kraftfahrzeugen der Klasse N festgestellt.
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