Beschluss des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/479/EG)
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (nachstehend „das Abkommen“ genannt) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Article 4
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung ( 3 ) vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
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