2009/484/EG: Beschluss des Rates vom 6. April 2009 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Zusatzprotokoll wird im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Zusatzprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das in Artikel 6 Absatz 2 des Zusatzprotokolls vorgesehene Genehmigungsinstrument im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu hinterlegen, um die Zustimmung der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten auszudrücken, durch das Zusatzprotokoll gebunden zu sein.
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