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Seqlense EUR-Lex

2009/553/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. März 2009 über die staatliche Beihilfe C 52/07 (ex NN 64/07) Spaniens zugunsten des Programms zur Förderung der Textilindustrie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 2017) (Text von Bedeutung für den EWR )

CELEX
32009D0553
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-03-24
In force since
2009-07-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die von Spanien durch die Maßnahmen 1 und 2 (siehe Erwägungsgründe 11 bis 15) in Zusammenhang mit einem Programm zur Förderung der technischen Forschung und einem Reindustrialisierungsprogramm in der Textil- und Bekleidungsindustrie gewährten Beihilfen fallen unter die genehmigten Beihilferegelungen N 415/2004 und N 101/2005 bzw. die Regelungen XS 50/2005 und XS 70/2007 und stellen daher keine staatliche Beihilfe dar.

2 Die Maßnahmen 3, 4 und 5 (siehe Erwägungsgründe 16 bis 20), betreffend die von ENISA gewährten Vorzugsdarlehen zur Modernisierung von kleinen und mittleren Unternehmen, die von ICO gewährten zinsbegünstigten Darlehen und die von ICEX durchgeführte Exportförderung, liegen unter dem von der De-minimis-Verordnung festgelegten Schwellenwert und stellen daher keine staatliche Beihilfe dar.

3 Die von Spanien durch die Maßnahmen 6 und 7 (siehe Erwägungsgründe 21 bis 25) gewährten Beihilfen, die den Arbeitnehmern berufliche Weiterbildung bieten und ältere Arbeitnehmer der Textil- und Bekleidungsindustrie in Beschäftigung halten sollen, sind im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Article 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.

Relations

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