2009/602/EG: Beschluss der Kommission vom 10. März 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte, anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens vorzunehmende Änderungen der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte, anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens vorzunehmende Änderungen der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident der Kommission wird ermächtigt, die Person(en) zu bestimmen, die den Briefwechsel rechtsverbindlich für die Gemeinschaft unterzeichnet (unterzeichnen).
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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